Die Pflege im Heim kostet viel Geld – das sich der Staat bisher von Kindern oder den Eltern geholt hat. Von 2020 an werden nur noch Angehörige herangezogen, deren Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.
Vom neuen Jahr an werden Kinder und Familienmitglieder von Menschen entlastet, die auf Pflege angewiesen sind. Heute zahlen häufig die Sozialämter die hohen Kosten für das Pflegeheim und sie holen sich einen Teil dieser Kosten von den Verwandten zurück. Ab Januar wird dieser Elternunterhalt nur noch eingefordert, wenn das jährliche Bruttoeinkommen eines Angehörigen über 100 000 Euro liegt. Diese Einschränkung gilt künftig auch für Menschen, die einen Angehörigen mit Behinderung in der Familie unterstützen müssen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/elternunterhalt/
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